Hilfreiche Tipps

Leise rieselt der Schnee – Probleme der Baubranche im Winter

Kälte und schlechte Witterung in der kalten Jahreszeit, sie sind der kurzzeitige Todesstoß in so manchen Branchen. Besonders davon betroffen ist die Baubranche. Das inkludiert auch Gerüstbau, Dachdeckerbetriebe, Garten- und Landschaftsbau. Die Unberechenbarkeit des Wetters hat unangenehme Auswirkung nicht nur auf Arbeitnehmer, sondern ebenso auf Arbeitgeber. Die Auftragslage und der Arbeitseinsatz von Fachkräften sind dann untrennbar mit den Wettergegebenheiten gekoppelt. So steht bei schlechter Witterung so mancher Betrieb still.

Wie die gesetzlichen Gegebenheiten dieser Problematik sind und welche Lösungsansätze ausprobiert werden (können), das soll dieser Beitrag beleuchten. Auch durch rechtzeitige Planung und entsprechendes Controlling können manche Probleme schon vorab verhindert werden. Hier gibt es mehr Informationen zu diesem Thema.

Schlechtwetterzeit in der Baubranche – Was bedeutet das?

Die Schlechtwetterzeit in der Baubranche ist kein salopper Begriff, vielmehr ist er gesetzlich geregelt. Es ist dies der Zeitraum vom 1.Dezember bis 31.März. Witterungsbedingte Gründe für das Schlechtwetter sind klar definiert:

– Schnee und Frost (Fortsetzung der Bauführung wird dann technisch unmöglich bzw. wirtschaftlich nicht vertretbar oder ist mit zu großem Risiko für den Arbeitnehmer verbunden)
– dichter Nebel und Sturm (das Einstellen der Bauausführungen ist schon allein aus Sicherheitsgründen notwendig)

Probleme der Baubranche im Winter

In dieser Zeit darf es zu keinen Kündigungen des Arbeitnehmers aufgrund von Witterung kommen. Ein Arbeitsausfall aufgrund des Fernbleibens bzw. dem nicht Ausführen können von Arbeitsaufträgen muss finanziell abgegolten werden. Innerhalb dieses Zeitraums wird dies mit Hilfe des Saison-Kurzarbeitergeldes ermöglicht.

Das Saison-Kurzarbeitergeld

Vor nicht allzu langer Zeit war es üblich, dass im Baugewerbe beschäftigte Menschen in der kalten Jahreszeit stempeln gehen mussten. Dies ist natürlich nicht nur eine finanziell unerfreuliche Situation bzw. rechtlicher Graubereich. Schwarzarbeit bei besserer Witterung war dann nicht unüblich, denn natürlich stand der Betrieb nicht still, wenn die Witterung im Winter ein Weiterarbeiten möglich machte.

Das Saison-Kurzarbeitergeld wird durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung finanziert und hat zum Ziel, die Mitarbeiter in der kalten Jahreszeit nicht in die Arbeitslosigkeit zu entlassen. Bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall oder wirtschaftlichem Ausfall aufgrund des Wetters (schlechte Auftragslage) wird von Dezember bis inklusive März ab der ersten Ausfallstunde gezahlt. So werden Beschäftigungsverhältnisse stabilisiert.

 

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