Durch die immer höheren Preise von Öl und Gas werden Themen wie Wärmedämmung von Häusern und Wohnungen bei den Verbrauchern zunehmend wichtiger. Von Bedeutung hierfür ist der U-Wert, der bei Türen, Fenstern und Rollläden verwendet wird. Er steht im Gebrauch für energetische Eigenschaften von unterschiedlichen Produkten und Häusern und sollte bei Neubauten und Altbausanierungen berücksichtigt werden.
Der U-Wert
Diese Zahl gibt an, wieviel Leistung pro Watt eine Tür, ein Fenster oder eine Fassade pro Quadratmeter nach Außen abgibt, wenn der Temperaturunterschied ein Grad Kelvin beträgt. Geringe U-Werte bedeuten, dass weniger Wärme aus dem Inneren des Gebäudes verloren geht. Haus oder Fassade sind folglich gut gedämmt. Höhere Werte zeigen, dass ein Produkt viel Wärme entweichen lässt.
In den letzten Jahren gab es bedeutende Fortschritte in den Bereichen der Wärmedämmung. Fenster aus den 70er-Jahren, die einfach verglast waren, erreichten U-Werte von 4,7 bis 6,2. Fenster, die in den 90ern als modern galten, erreichten mit 3,0 einen hohen Wert. Heute zeichnen sich neue Fenster mit einem Standard von 1,1 und 0,8 aus. Gläserne Scheiben von heute isolieren mehr als doppelt so gut wie die alten Generationen.
Einsparungen durch weniger Heizkosten
Wenn eine vierköpfige Familie mit einer Doppelhaushälfte und einer Fensterfläche von 40 Quadratmetern alte Fenster mit Doppelverglasung gegen moderne Fenster austauscht, lässt sich viel Geld einsparen. Neue Fenster, die einen U-Wert von ca. 1,0 haben, sorgen dafür, dass sich 600 Liter Öl pro Jahr zum Heizen einsparen lassen. Umgerechnet sind das jährlich ca. 500 Euro.
Kosten für die Anschaffung neuer Fenster
Die Kosten für ein durchschnittlich großes Glasfenster mit Rahmen belaufen sich auf ca. 400 Euro. Ob sich ein Umbau für das eigene Haus lohnt, muss jeder Hausbesitzer individuell entscheiden. Hilfe bieten unabhängige Energieberater, die sich zusätzlich mit möglichen staatlichen Förderungen auskennen.
Verschiedene Einzelmaßnahmen bei Renovierungen, wie das Einsetzen neuer Fenster, werden seit 2011 vom KfW mit Zuschüssen unterstützt. Für Gebäude, deren Bauantrag vor dem 01.01.1995 gestellt wurden, werden günstige Kredite vergeben. Als Alternative kann ein Teil als Steuer abgesetzt werden. 20 Prozent der Kosten, die der ausführende Baubetrieb verlangt, kann das Finanzamt zurückerstatten. Die Grenze liegt bei 3000 Euro. Dafür müssen die Lohnkosten als eigener Punkt auf der Rechnung der Handwerker ausgewiesen sein.